Warum Unternehmen falsch liegen: Unaufgeforderte E-Mails im B2B-Bereich
Viele Unternehmen denken: „Ach, wir senden einfach mal 500 E-Mails raus – irgendjemand wird schon reagieren!“ Doch das ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch riskant. Unaufgeforderte E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers können hohe Bußgelder und einen massiven Reputationsverlust nach sich ziehen.
Warum unaufgeforderte E-Mails problematisch sind:
Das Versenden von Massen-E-Mails mag verlockend erscheinen, ist jedoch oft als unerlaubte Werbung eingestuft. Die wichtigste gesetzliche Grundlage, die die Kommunikation per E-Mail in der EU regelt, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn diese Verordnung vorrangig personenbezogene Daten betrifft, spielt sie auch im B2B-Kontext eine Rolle. Denn die DSGVO schützt nicht nur Privatpersonen, sondern auch Einzelunternehmer oder Freiberufler, die ihre Geschäftsdaten mit einer Person verbinden. In Deutschland schützen DSGVO und UWG B2B-Kontakte vor unerwünschter Werbung. Ohne Einwilligung darf niemand einfach kontaktiert werden – auch nicht Geschäftskunden.
Ja, Kaltakquise dauert länger – aber sie ist effektiver
Zwar erfordert Kaltakquise mehr Zeit und Aufwand, aber gezieltes Ansprechen von potenziellen Kunden führt zu viel besseren Ergebnissen. Der Vorteil: Man erreicht den richtigen Ansprechpartner und baut langfristige Geschäftsbeziehungen auf, statt im Spam-Ordner zu landen.
Einwilligung: Der strategische Vorteil
Wer eine Einwilligung einholt, schafft Vertrauen und Rechtssicherheit. Zudem spricht man qualifizierte Kontakte an, die echtes Interesse zeigen – was zu höheren Öffnungs- und Konversionsraten führt.
Fazit: Langfristig denken – nachhaltig handeln ( Mein Mentor sagt immer zu mir: "Daniela denke über den Tellerrand hinaus " )
Massen-E-Mails sind der schnelle, aber risikoreiche Weg. Kaltakquise mag zeitintensiver sein, liefert jedoch nachhaltigere Ergebnisse und schützt vor rechtlichen Konsequenzen. Qualität vor Quantität zahlt sich aus.
Eure Daniela Tantaro